Semmering Basistunnel: Zwölf Gutachter befangen?
Die Umweltorganisation „Alliance For Nature“ schlägt Alarm! Zumindest zwölf Experten im Behördenverfahren um den Semmering-Basistunnel sollen befangen sein. Eine Gutachterin ist sogar bei der ÖBB angestellt.
Heftige Kritik übt die Umweltorganisation „Alliance For Nature” am UVP-Verfahren zum Semmering-Basistunnel. Nachdem das Verkehrsministerium als UVP-Behörde schon bei der öffentlichen Verhandlung im Jänner einige für die ÖBB “unangenehme” Aussagen nicht in das Protokoll aufgenommen hat, droht jetzt das Verfahren wegen weiterer schwerer Mängel vollends aus dem Ruder zu laufen.
Eine von der „Alliance For Nature“ in Auftrag gegebene Internetrecherche hat in den letzten Tagen aufgedeckt, dass mindestens vier behördlich bestellte UVP-Sachverständige und acht weitere Gutachter nach dem Eisenbahngesetz seit Jahren für die ÖBB arbeiten und daher im Verdacht stehen, befangen zu sein. Eine Gutachterin ist sogar bei der ÖBB angestellt. Einige der Sachverständigen erfüllen auch nicht die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erstattung von Gutachten nach dem Eisenbahngesetz, so die „Alliance For Nature“.
Der Bevollmächtigte der „Alliance For Nature”, Josef Lueger, hat eine Sachverhaltsdarstellung über die Ergebnisse seiner Recherchen samt 130 Seiten Beweismaterial bei der Behörde vorgelegt. Nach Ansicht von Lueger hat entweder die UVP-Behörde bei der Auswahl keine ausreichende Sorgfalt walten lassen, oder bestimmte Sachverständige haben Umstände verschwiegen, die ihre Eignung bzw. Unbefangenheit zweifelhaft erscheinen lassen. Er verlangt, dass alle von befangenen Sachverständigen erstatteten Gutachten neu erstellt werden. „Das kann Monate dauern”, so Lueger. Der ursprünglich für April geplante Genehmigungsbescheid dürfte damit in weite Ferne rücken.
„Alliance For Nature” vertritt den Standpunkt, dass bis zur Beseitigung der festgestellten Missstände eine ordnungsgemäße Durchführung des gegenständlichen Verfahrens nicht möglich ist. Laut Generalsekretär Christian Schuhböck sind die festgestellten Sachverhalte nun zu prüfen, ob sie als Hinweise darauf zu werten sind, dass Verfahrensbeteiligte im gegenseitigen Einvernehmen das Verfahrens unzulässig beeinflussen, um trotz fehlender Umweltverträglichkeit eine Bewilligung des „Semmering Basistunnels neu” durchzusetzen. Der Ausgang dieser Prüfung wird auch davon abhängen, wie die Behörde auf die mitgeteilten Missstände und gestellten Anträge reagiert.
Ministeriums-Sprecher Walter Fleißner stellte ebenfalls gegenüber dem Kurier fest: „Die Befangenheit wird im frühen Stadium des Verfahrens überprüft.” Aus einer Tätigkeit für die ÖBB sei eine Befangenheit nicht abzuleiten. Wie lässt sich diese Behauptung auf ein bekanntes Sprichwort ableiten? Da wurde der Bock zum Gärtner…





25. Februar 2011 










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