AFN: Für den Semmering – Basistunnel ist der Zug schon vor Jahren abgefahren!
„Alliance For Nature“ bringt Beschwerden beim VwGH und VfGH ein. Die Landschaftsschutzorganisation „Alliance For Nature“ (AFN) hat nun – wie angekündigt – beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine Beschwerde gegen den UVP-Bescheid von Verkehrsministerin Doris Bures zum Projekt „Semmering-Basistunnel neu“ (SBTn) eingebracht.
In der Beschwerde führt AFN eine Reihe von Beschwerdepunkten und Verfahrensmängel aber auch fachliche Aspekte an. So wird u.a. argumentiert, dass es keine verkehrspolitische Notwendigkeit für den SBTn gibt. Denn der Güterschwerverkehr verlagert sich ohnedies bereits seit Jahren von der Südbahn auf die Flachlandbahn über Ungarn und Slowenien. „Für den Semmering-Basistunnel ist der Zug schon vor Jahren abgefahren“, heißt es in der Beschwerde wortwörtlich. Außerdem bestehen auf der Semmeringbahn ohnedies genügend Kapazitäten, die noch ausgebaut werden könnten, sollte tatsächlich Bedarf dafür sein. Auch wird bemängelt, dass keine rechtskräftige, exekutierbare und für alle Zeiten geltende Vereinbarung zur Erhaltung der Semmeringbahn bestehe, die mit ihrer umgebenden Kulturlandschaft 1998 von der UNESCO zum „Welterbe der Menschheit“ erklärt wurde.Zudem hat „Alliance For Nature“ eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht, da sich der Bescheid auf ein verfassungswidriges Gesetz stützt. In der Beschwerde regt „Alliance For Nature“ deshalb auch die Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens an und beantragt die Aufhebung des UVP-Bescheides.
Christian Schuhböck





27. Juli 2011 





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