Bürgerinitiative öffnet die Trickkiste der Tunnelbetreiber!
Methodisch unrichtige und geschönte Schätzungen, sowie jede Menge Tricksereien im Vorfeld der Tunnelgenehmigungsverfahren wirft die Bürgerinitiative „STOPP dem Tunnelwahn“ den Betreibern des umstrittenen Semmering Basistunnels vor und beeinspruchte damit den positiven Tunnelbescheid der Bezirkshauptmannschaft.
Die Bürgerinitiative „STOPP dem Tunnelwahn“ stellte zu Jahresende den Antrag auf Aufhebung des positiven Semmering-Basistunnelbescheides NKW2-NA-1018/001 bei der Bezirkshauptmannschaft. Schwarzataler online bringt den Einspruch im Originalwortlaut.
Als Vertreter der Bürgerinitiative „STOPP dem Bahn-Tunnelwahn!“ stelle ich (Mag. Peter Derl. Anm. d. Red) den Antrag auf Aufhebung des Bescheides NKW2-NA-1018/001.
Begründung: Der gegenständliche Bewilligungsbescheid der Naturschutzbehörde stützt sich auf die Aussagen und Gutachten der UVP-Sachverständigen im UVP-Verfahren sowie auf das naturschutzfachliches Gutachten von Mag. Dr. Andreas Traxler vom 27.10.2011.
Diese Gutachten beruhen allesamt auf der UVE der Bewilligungswerberin. Aus dieser geht hervor, dass die dauernden Bergwasserausleitungen maximal 450 l/s betragen. Diese Projektangabe wurde von keinem der Sachverständigen in Frage gestellt. Auch das naturschutzfachliche Gutachten stellt diese Projektangabe nicht in Frage und baut darauf auf. In der fachlichen Stellungnahme zum UVP- Verfahren vom 15.1.2011 hat Herr Dr. Josef Lueger in unserem Auftrag nachgewiesen, dass die geplanten Bergwasserausleitungen von 450 l/s auf methodisch unrichtigen und teilweise geschönten Abschätzungen der hydrogeologischen Projektbearbeiter beruhen. Die wird in der genannten Stellungnahme des Herrn Dr. Josef Lueger vom 15.1.2011 in den Kapiteln 3.2, 3.3 und 3.4 ausführlich dargestellt. Auf Basis der projektseitig erhobenen Werte der hydraulischen Leitfähigkeit ergäbe sich richtiger Berechnung eine weit höhere Menge an ausgeleiteten Bergwässern. Auf dieser Grundlage hätten das UVG und das naturschutzfachliche Gutachten weit ungünstigere Prognosen über die Auswirkungen auf Natur und Umwelt erbracht. Auf die genannte fachliche Stellungnahme des Herrn Dr. Josef Lueger wird verwiesen. Weiters verwiesen wird dazu auf die „Analyse und fachliche Stellungnahme für die Berufung“ des Herrn Dr. Josef Lueger vom 21.6.2011 (Beilage zur Berufungsschrift gegen den UVP-Bescheid).
Die Aussage, dass maximal 450 l/s ausgeleitet werden, ist demnach falsch!
Ebenso falsch sind alle darauf aufgebauten Gutachten, u.a. das naturschutzfachliche Gutachten von Mag. Dr. Andreas Traxler. Auch die von einzelnen UVP-Sachverständigen immer wieder – ohne nachvollziehbare Begründung – aufgestellte Behauptung, die Bodenfeuchte sei praktisch allein durch Niederschläge beeinflusst, ist falsch. Auch das hat Herr Dr. Josef Lueger in Kapitel 2 ausführlich dargelegt und bewiesen. Auch dazu wird auf die genannte Stellungnahme verwiesen. Die UVP-Behörde sowie die Naturschutzbehörde sind auf diese Sachverhalte bisher nicht eingegangen. Auch der UVP- Sachverständige für Geologie und Hydrogeologie hat dazu nicht im Einzelnen Stellung genommen. Die Ausführungen des Herrn Dr. Josef Lueger sind somit bislang unwiderlegt und bleiben weiter aufrecht.
Die Bewilligungen der UVP- sowie der Naturschutzbehörde leiden daher an einem Begründungsmangel. Zum besseren Verständnis werden die maßgeblichen Zusammenhänge allgemein verständlich zusammengefasst: 450 Liter pro Sekunde – auf diese Zahl schätzen die Projektanten die Bergwasserzutritte im Tunnel, die in die Schwarza ausgeleitet werden sollen. Die meisten Ergebnisse des Umweltverträglichkeitsgutachten und auch das naturschutzfachliche Gutachten beruhen auf dieser Zahl, die von keinem Gutachter kritisch hinterfragt wurde. Der Großteil der ökologischen Auswirkungen wird anhand dieser Zahl beurteilt. Betroffen davon sind insbesondere die Fachgebiete Geologie und Hydrogeologie, Grundwasserschutz, Wasserbautechnik, Ökologie, Fischerei und Gewässerökologie, Ökologie gem. NÖ Naturschutzgesetz, Forstwesen, Jagd und Wildökologie.
Warum sind diese Fachbereiche betroffen?
Der geplante Semmering Basistunnel Neu durchörtert eine Reihe von Gesteinsarten. Einige davon, wie zum Beispiel die Karbonate des Otterstocks oder Tunnelabschnitte im Quarzitgestein, sind besonders wasserdurchlässig. Aber auch in weniger wasserdurchlässigen Gesteinsbereichen gibt es Bereiche mit hoher Wasserdurchlässigkeit. Dazu zählen in erster Linie geologische Störungszonen. Bei der Errichtung des Tunnels werden die Wasser führenden Abschnitte geöffnet. Das „Bergwasser“, also das in den Gesteinen zirkulierende Grundwasser, dringt in den Tunnelhohlraum ein. Ohne Gegenmaßnahmen wäre bald der ganze Tunnel mit Wasser gefüllt. Damit Baumannschaft und Maschinen nicht im Wasser versinken, muss es in Leitungen gefasst und nach außen abgeleitet werden. Aber auch nach Fertigstellung des Tunnels ist eine Bergwasserableitung notwendig, wenn man den Tunnel trocken halten will. Das zutretende Bergwasser steht zumeist unter Druck. Dieser Druck treibt das Wasser in den Tunnelhohlraum. Er kommt daher, dass der Bergwasserspiegel in den meisten Tunnelabschnitten höher ist als das Tunnelniveau. Wenn das Bergwasser in den Tunnel eindringt, entleert sich der Wasserspeicher im umgebenden Gestein, und der Wasserspiegel sinkt. Im Nahbereich des Tunnels sinkt er besonders stark, mit größerer Entfernung wird die Absenkung immer kleiner. Der Bergwasserandrang und die Entfernung, bis zu der er sich auswirkt, hängen entscheidend von der Wasserdurchlässigkeit der Gesteine und von der Wasserspiegeldifferenz innerhalb und außerhalb des Tunnels ab. Im natürlichen Zustand fließt das Bergwasser nicht in den Tunnel, sondern es tritt in Form von Quellen und Feuchtgebieten zutage. Von solchen Stellen nehmen die meisten Fließgewässer ihren Ausgang. Die Ausleitung der Bergwässer aus dem Tunnel bewirkt eine Absenkung des Grundwasserspiegels bis in mehr oder weniger große Entfernung vom Tunnel. Wenn aber der Grundwasserspiegel abfällt, versiegen die Quellen, und Feuchtgebiete verschwinden. Infolge dessen fallen auch die Oberläufe von Bächen trocken. Im Mittel und Unterlauf geht die Wassermenge zurück, und auch Brunnen können versiegen. Genau diese Folgen waren nach der Errichtung der Semmering-Schnellstraße mit ihren Tunneln oft zu beobachten. So sind zum Beispiel die Görig-Quelle und der Dürrgrabenbach trocken gefallen. Das Verschwinden von Oberflächengewässern hat natürlich vielfältige Auswirkungen auf die davon abhängigen Lebensräume. Viele Pflanzen und Tiere sind davon betroffen. Der Verlust des Lebenselements Wasser kann ganze Lebensgemeinschaften zum Absterben bringen. Besonders bedauerlich ist das für so genannte „Tuffquellen“, die äußerst seltene und wertvolle Biotope beherbergen. Aber auch Folgen für die Waldzusammensetzung und die Forstwirtschaft sind zu erwarten.
Manche Baumarten sind auf Grundwassernähe angewiesen, viele benötigen eine bestimmte Bodenfeuchte. Wenn diese verloren geht, sterben sie ab oder werden von anderen Arten verdrängt. In erster Linie sind davon seltene Arten mit ganz speziellen Umweltansprüchen betroffen; sie werden durch „Allerweltsarten“ verdrängt. Auch solche können beeinträchtigt werden, wodurch die Forstwirtschaft geschädigt wird. Wenn Brunnen und Quellen versiegen, erleidet auch die Wasserversorgung Schäden. Dass solche Auswirkungen tatsächlich erwartet werden, zeigen die Planungen der ÖBB für diverse Ersatzwasserversorgungsanlagen. Neue Quellen sollen gefasst und zur Versorgung der betroffenen Menschen herangezogen werden. Die dazu erforderlichen Baumaßnahmen zerstören aber die spezifischen Lebensräume in den zurzeit noch ungenutzten Quellen. Die wenigsten Menschen wissen, dass auch das Grundwasser selbst belebt ist. Eine Reihe von seltenen Organismen besiedelt die Hohlräume im Untergrund. Einige davon sind „lebende Fossilien“ und akut vom Aussterben bedroht. Allein aus Österreich sind einige Fälle bekannt, wo durch technische Maßnahmen solche Tiere ausgerottet wurden. So hat zum Beispiel das Donaukraftwerk Freudenau den Lebensraum eines Fadenwurms vernichtet, der dort seit Millionen Jahren gelebt hat, als noch Meereswellen an die Küsten des Bisambergs brandeten. Und die Errichtung der Finzenquelle in der Steiermark hat zur Ausrottung des letzten Vorkommens einer seltenen Quellschnecke geführt. Das alles zeigt, wie sich Bergwasserausleitungen auf das Grundwasser und die Lebensräume an der Erdoberfläche auswirken. Wie stark diese Auswirkungen ausfallen, hängt unmittelbar von der Bergwassermenge ab, die der Tunnel dem Gebirge entzieht. Damit wird klar, dass die Abschätzung der ausgeleiteten Bergwassermengen die Grundlage für die Beurteilung eines Großteils der Umweltauswirkungen bildet. Wie haben die Projektanten die Bergwasserzutritte abgeschätzt? Wie schon gesagt, hängen die Bergwasserzutrittsmengen ganz wesentlich von der Wasserdurchlässigkeit des Gebirges ab: je größer die Durchlässigkeit, desto größer die Zutrittsmengen und die betroffene Fläche. Zur Abschätzung der Wasserdurchlässigkeit (auch „hydraulische Leitfähigkeit“ genannt) haben die Projektanten in mehreren Bohrlöchern Versickerungs- und Abpressversuche durchgeführt. Daraus haben sie für die einzelnen Gebirgsbereiche durchschnittliche Durchlässigkeitswerte errechnet. Dabei haben sie zu einem Trick gegriffen, der eine Absicht erkennen lässt: nämlich die hydraulische Leitfähigkeit kleiner erscheinen zu lassen, als sie ist.

Die Vertreter der verschiedenen tunnelkritischen Initiativen geben nicht auf und bekämpfen das unbeliebte und heftig umstrittene Umweltmonster mit Eingaben und Einsprüchen
Falsche Mittelwerte und geschönte Zahlen
Die Projektanten hatten für jeden Gebirgsbereich eine bestimmte Anzahl von Durchlässigkeitswerten von bestimmten Bohrpunkten. Um daraus einen Durchschnittswert zu berechnen, würde jeder seriöse Fachmann die Summe der Durchlässigkeitswerte bilden und durch die Anzahl der Bohrpunkte dividieren. Das Ergebnis wäre der so genannte arithmetische Mittelwert. Die hydrogeologischen Projektbearbeiter hingegen haben eine „kreativere“ Art der Berechnung gewählt, nämlich folgende: Zunächst haben sie die höchsten Werte mit statistischen Methoden als „Ausreißer“ ausgeschieden. Diese Vorgangsweise ist durchaus sinnvoll, wenn damit Fehlmessungen identifiziert werden sollen. Hinweise für solche Fehlmessungen liegen aber nicht vor. Damit haben die Projektbearbeiter schon einmal den ersten Akt zur Beschönigung der Ergebnisse gesetzt. Aus den verbleibenden Werten haben sie nicht den arithmetischen Mittelwert berechnet, sondern den so genannten „Median“. Der Median ist ein Wert, der größer ist als die eine Hälfte der Werte und kleiner als die andere Hälfte. Diese Methode ist zur Manipulation deshalb so gut geeignet, weil in den meisten Bohrungen nur eine geringe Wasserdurchlässigkeit festgestellt wurde. Somit fällt auch der Medianwert sehr klein aus. Im konkreten Fall haben die Projektbearbeiter damit die Wasserdurchlässigkeit auf einige Zehnerpotenzen unter ihren tatsächlichen Wert „verschönert“. Mit diesem Kunstgriff haben sich die hydrogeologischen Projektbearbeiter als begabte Illusionisten erwiesen und sogar Fachleute hinters Licht geführt. Die behördlich bestellten Sachverständigen haben die maßgeblichen Gesteinsdurchlässigkeiten auch nie geprüft, weil sie von der Bewilligungswerberin nie offen gelegt wurden. Diese Vorgangsweise geht aber völlig an der Realität vorbei. Denn die relativ kleine Anzahl von Bohrstellen mit einer großen Durchlässigkeit zeigt oft um Größenordnungen höhere Werte als der berechnete Medianwert. An Stellen mit einer solchen hydraulischen Leitfähigkeit kann also ein Vielfaches der Wassermenge durchfließen als im Rest aller übrigen Stellen. Solche Verhältnisse sind typisch für Gesteinsbereiche, die von Karsthohlräumen, Klüften und geologischen Störungen durchzogen sind. Genau das ist im Semmeringgebiet der Fall. Diese geologischen Strukturen bestimmen die Wasserdurchlässigkeit des Gebirges. Wie ungeeignet der von den hydrogeologischen Projektbearbeitern angewendete Kunstgriff zur Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse ist, kann auch jeder Laie mit folgendem Gedankenexperiment leicht nachvollziehen: Stellen wir uns vor, dass wir die mittlere Durchlässigkeit einer Vase bestimmen wollen. Dazu versuchen wir an einigen Stellen der Vase Wasser durchzudrücken. Dabei stellen wir fest, dass uns das an keiner Stelle gelingt. Die mittlere Durchlässigkeit des Keramikmaterials ist also null, die Vase ist dicht. Ganz anders ist das Ergebnis, wenn die Vase einen Sprung hat, also eine „Kluft“ im „Gestein“. Dann haben wir viele Stellen, an denen wir kein Wasser durchdrücken können; aber an einigen wenigen Punkten dringt eine erhebliche Menge durch. Wenn wir nun das arithmetische Mittel der Wasserdurchlässigkeit dieser Vase berechnen, erhalten wir einen Wert, der uns zeigt, dass die Vase ein schönes Dekorationsstück sein kann, aber als Blumenvase völlig ungeeignet ist. Besonderer Scharfsinn ist dafür nicht vonnöten. Greifen wir aber zum Trick der Projektfachleute, bilden wir den Medianwert der Vasendurchlässigkeit. An mehr als der Hälfte der Probestellen ist die Durchlässigkeit null. Und – abarakadabara – liegt auch der Medianwert bei null. Mit dieser Manipulation können wir „beweisen“, dass die Vase „dicht“ ist – auch wenn uns schon das Wasser über die Füße läuft. Ein solches Vorgehen spricht jeder wissenschaftlichen Methodik Hohn. Genauso ist das zum Beispiel im allgemein anerkannten Lehrbuch „Hydrogeologische Methoden“ von Langguth & Voigt zu lesen, wo es wörtlich heißt: „Im Gegensatz zum arithmetischen Mittelwert besitzen die übrigen statistischen Lagemaße, z.B. Medianwert, Modalwert und harmonisches Mittel, für die Beschreibung hydrogeologischer Daten nur geringe Bedeutung.“
Mit Ihrem Griff in die Trickkiste erreichten die Projekt-„Fachleute“, was ihnen bei vernunftbegabten Laien wohl kaum gelungen wäre: Die befassten Behörden und die von ihnen bestellten Sachverständigen nahmen das Falschgeld für bare Münze und ließen sich bereitwillig das X für ein U vormachen – ob aus mangelndem Fachwissen, Voreingenommenheit oder anderen Gründen sei dahingestellt. Warum entziehen die falschen Berechnungen der hydraulischen Leitfähigkeit der Umwelt- und der Naturverträglichkeitsprüfung die Basis? Ein wesentlicher Teil der Aussagen im Umweltverträglichkeitsgutachten sowie im naturschutzfachlichen Gutachten beruht auf der Voraussetzung, dass tatsächlich höchstens 450 Liter pro Sekunde an Bergwasser aus dem Tunnel ausfließt. Keiner der Gutachter hat das in Frage gestellt. Die Auswirkungen auf die Gewässer und die davon beeinflusste Fauna und Flora werden durchwegs anhand dieser Zahl beurteilt. Diese Zahl ist aber falsch. Sie wurde methodisch unrichtig ermittelt. Auf Grundlage richtig ermittelter Durchlässigkeitswerte ergeben sich weit höhere Bergwasserzutritte. Damit sind auch die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und damit verbundene ökologische und wasserwirtschaftliche Folgen größer als bisher angenommen. Somit pflanzt sich ein grundlegender fachlicher Fehler in alle darauf aufbauenden Teile des Umweltverträglichkeitsgutachtens und des naturschutzfachlichen Gutachtens fort. Die Umweltverträglichkeit ist schon allein aus diesem Grund (und noch aus vielen anderen) eine Illusion, fabriziert von Illusionisten, bestätigt vom UVP-„Sachverständigen“ für Geologie und Hydrogeologie, ungeprüft übernommen von weiteren „Experten“ und von voreingenommenen Behörden zur Basis ihrer Entscheidung geadelt.
Somit sind die naturschutzrechtliche Bewilligung und das zugrunde liegende naturschutzfachliche Gutachten nicht ausreichend begründet. Als Vertreter der Bürgerinitiative „STOPP dem Bahn-Tunnelwahn!“ stelle ich somit den Antrag auf Aufhebung des Bescheides NKW2-NA-1018/001.
Mag. Peter J. Derl e.h.
Vertreter der Bürgerinitiative “STOPP dem Bahn-Tunnelwahn!”





13. Januar 2012 
![Peter_Derl_Bahn-Tunnelwahn_Nein_Danke[1]](http://www.schwarzataler-online.at/wordpress/wp-content/uploads/2012/01/Peter_Derl_Bahn-Tunnelwahn_Nein_Danke1-234x300.jpg)








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