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Tanzen Gutachter nach der Pfeife der Bau-Lobby?

Schwere Verfahrensmängel im neuen Bescheid zum Semmering-Basistunnel legen den Verdacht des Amtsmissbrauchs nahe, kritisiert Dr. Andreas Manak. Der Wiener Rechtsanwalt wirft jetzt einem Basistunnel-Sachverständigen in einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien  falsche Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde vor.

Der Wiener Rechtsanwalt Dr. Andreas Manak übt heftige Kritik an den Tunnel-Gutachten und erstattet Strafanzeige gegen einen Ziviltechniker.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat auf Druck der Baulobby, angeführt von Horst Pöchhacker, Aufsichtsrats-Vorsitzender der ÖBB und persönlicher Berater der Ministerin Doris Bures, einen Bescheid erlassen, der rechtlich völlig unhaltbar ist. Schon die Behauptung der ÖBB, dass der Verwaltugnsgerichtshof (VwGH) im vorangegangenen Beschwerdeverfahren das öffentliche Interesse an dem Projekt anerkannt hätte, ist irreführend. Der VwGH hat seine Beurteilung aufgrund einer Studie der Wirtschaftsuniversität (WU) aus 2010 (Datenbasis 2008) getroffen, die von Projektkosten von rd. € 2 Milliarden Euro ausgeht, während seit längerer Zeit bekannt ist, dass die Kosten über € 3 Milliarden Euro liegen werden und noch rund € 3 Milliarden Euro an Finanzierungskosten dazu kommen. Dieser neue Sachverhalt würde selbstverständlich auch zu einer anderen rechtlichen Beurteilung durch den VwGH führen.

Wenn das BMVIT so tut, als könnte man im Jahr 2014 einen eisenbahnrechtlichen Bescheid auf Basis der Daten von 2008 erlassen, so erinnert das an das fatale Zusammenwirken von Politik und Wirtschaft im Hypo-Skandal. Nicht nur die finanziellen Dimensionen sind vergleichbar, auch die Vorgangsweise: willfährige Gutachter stellen einen Persilschein für politisch gewünschte, aber sachlich nicht vertretbare Projekte aus. Exemplarisch dafür ist der Ziviltechniker Dr. Helmut Sedlmayer, der im Februar 2014 einen – offensichtlich von anderen vorgefertigten – halbseitigen Text unterschrieben hat, wonach sich seit 2010 an den Bewilligungsvoraussetzungen für das Projekt nichts geändert habe. Sedlmayer verschweigt offenbar bewusst, dass sich die Kosten gegenüber der WU-Studie verdreifacht haben und das Projekt – auch verkehrspolitisch – einer völligen Neubewertung unterzogen werden müsste. Der Wiener Rechtsanwalt Dr. Andreas Manak hat daher bereits im Mai eine Strafanzeige gegen Sedlmayer wegen falscher Aussage vor einer Verwaltungsbehörde erstattet.

Rund um die Milliardenröhre sind viele Fragen offen

Aber auch die zuständige Bundesministerin und ihre Beamten werden sich einige kritische Fragen zum Zustandekommen des neuen Bescheids gefallen lassen müssen. Der alte, vom VwGH aufgehobene Bewilligungsbescheid konnte sich auf eine gesetzliche Bestimmung stützen, welche dem BMVIT die inhaltliche Prüfung des zusammenfassenden Projektgutachtens (§ 31a-Gutachten) ersparte. Diese Bestimmung hat der VfGH im Dezember letzten Jahres als verfassungswidrig aufgehoben. Das BMVIT müsste daher das Projektgutachten, welches nicht von unabhängigen Sachverständigen stammt, sondern im Auftrag der ÖBB erstellt wurde, in allen Fachbereichen überprüfen. Wenn das BMVIT trotz der Entscheidung des VfGH das ÖBB-Gutachten ungeprüft übernimmt, verletzt es – wissentlich – seine Verantwortung als oberste Eisenbahnbehörde. „Ob das nur grob fahrlässige Verschleuderung von Steuergeldern ist oder schon Amtsmissbrauch werden die Gerichte zu klären haben“, präzisiert Dr. Andreas Manak.

Die Sachverhaltsdarstellung von Dr. Andreas Manak an die Staatsanwaltschaft Wien

 

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