Bereits im Hochsommer hat sich der Städtische Bauhof Ternitz auf den bevorstehenden Winter vorbereitet. Immerhin gilt es 230 Kilometer Gemeindestraßen befahrbar zu halten, sobald der Winter Einzug hält. 30 Bediensteten sowie 21 Einsatzfahrzeuge stehen für den Winterdienst bereit. 13 Beschäftigte sind ständig in Bereitschaft.
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„Mit der rechtzeitigen Bestellung der Streumittel, Wartung der Einsatzfahrzeuge und dem Abschluss von Winterdienstverträgen mit fünf privaten Räumunternehmen ist die Stadt Ternitz auf den Wintereinbruch bestens vorbereitet“, skizziert Bürgermeister Rupert Dworak. Arbeitsbeginn gilt bei Witterung, die einen Einsatz erforderlich macht. Wenn vom Einsatzleiter nicht anders verordnet, an Werk-, Sonn- und Feiertagen um 4:00 Uhr früh. Der Streifendienst des verantwortlichen Einsatzleiters beginnt bereits um 2:00 Uhr früh, so dass auf massive Schneefälle und Glatteis innerhalb kürzester Zeit reagiert werden kann.
Mit drei Radladern, etlichen Lkw, einem Bagger, zehn Traktoren für die Geh- und Radwege sowie 15 Schneepflüge und zwölf Sand- und Salzstreuwagen steht die Mannschaft des Städtischen Bauhofes Ternitz schon Gewehr bei Fuß. 700 Tonnen Streusplitt und 75 Tonnen Streusalz sind eingelagert, sodass der Bauhof für den Wintereinbruch bestens gerüstet ist.
Bereit für den Wintereinsatz: Lukas Dinhobl, Bürgermeister Rupert Dworak, Bauhofleiter Bernhard Feurer, Stadtrat Gerhard Windbichler und Gerald Eder (v.l.).
Darüber hinaus werden rund 700 Schneewände und Schneestangen im 65 Quadratkilometer großen Gemeindegebiet aufgestellt. „Der Winterdienst bedeutet für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Städtischen Bauhofes alljährlich eine große Herausforderung, die wir wie gewohnt meistern wollen. Insbesondere auch deshalb, weil auch die routinemäßigen Serviceleistungen wie Müllabfuhr, Straßenreinigung oder Instandhaltungen in höchster Qualität durchgeführt werden“, stellt Stadtrat Gerhard Windbichler fest.
Schneeräumung auf Gehsteigen
Der Winter wird nicht mehr so lange auf sich warten lassen. Die Stadtgemeinde erinnert in diesem Zusammenhang auf die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft vorhandenen Gehsteige und Gehwege in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert, sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig oder Gehweg nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu säubern und zu bestreuen.
Foto: Stadtgemeinde Ternitz
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