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Nach Wechsel der Krankenkasse kam fette Rechnung

Kaum zu glauben im Computerzeitalter, aber kostenlos Mitversicherte müssen nach dem – beispielsweise Job bedingten – Wechsel der Krankenkasse ihre Ansprüche erneut beweisen – Schikane oder Steinzeit seitens der Krankenkassen? Und informiert werden die Beitragszahler darüber von den Krankenkassen natürlich auch nicht.

Ein Mann hat den Job gewechselt und arbeitet statt in Wien jetzt in Niederösterreich. Damit ändert sich auch die zuständige Krankenkasse. Diese schickt ihm eine Vorschreibung über 313 Euro für seine Ehefrau. In Wien war sie beitragsfrei mitversichert, weil sie die drei Kinder erzogen hat.

Obwohl diese inzwischen erwachsen sind, hat die Mutter auch jetzt Anspruch auf Beitragsfreiheit. Allerdings ist das der neuen Krankenkasse nicht

bekannt. „Die Daten werden von der neuen Gebietskrankenkasse nicht automatisch übernommen. Wer kostenlos mitversichert sein will, muss die Geburtsurkunden der Kinder vorlegen“, sagt AKNÖ-Sozialrechtsexperte Mag. Fraunbaum.

Wer seinen Job wechselt und in einem anderen Bundesland arbeitet, wechselt damit automatisch auch die Gebietskrankenkasse. Bisher kostenlos Mitversicherte müssen dann ihre Ansprüche erneut beweisen. Was viele nicht wissen: Kostenlos mitversichert kann sein, wer Kinder erzieht oder erzogen hat.  „Weisen Sie das mit den Geburtsurkunden der Kinder nach“, rät AKNÖ-Sozialrechtsexperte Mag. Fraunbaum.

 

Kostenlos mitversichert sind:

Kostenlosen Anspruch auf Mitversicherung haben Kinder sowie EhegattInnen, LebensgefährtInnen und eingetragene PartnerInnen,  wenn sie sich aktuell der Kindererziehung widmen oder sich vier Jahre lang dieser gewidmet haben. Beitragsbefreit sind auch Versicherte, wenn sie Angehörige pflegen, die Pflegegeld ab der Stufe 3 bekommen. Diejenigen, die selbst Pflegegeld ab Stufe 3 erhalten, sind ebenfalls befreit.

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