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AKNÖ startet wieder Steuerrückholaktion

Die Beschäftigten tragen Hauptlast an Steuern, daher unterstützt die AK die ArbeitnehmerInnen von 4. März bis 8. Juni 2013 wieder beim Steuerausgleich. In den elf Jahren der Aktion sind bisher 66 Millionen Euro an Steuergutschrift erreicht worden.

„Arbeit ist in Österreich extrem hoch besteuert. Zwei Drittel der Steuerlast tragen ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen. Sie sollten daher keinen Cent beim Finanzamt liegen lassen“, präzisiert AKNÖ-Präsident Hermann Haneder. Das gilt besonders für alle, die unter 1.000 Euro netto im Monat verdienen. Sie können sich auf jeden Fall bis zu 110 Euro vom Finanzamt zurückholen. „Den Menschen mit geringem Einkommen bringen die derzeitigen Freibeträge im Steuersystem nichts. Das trifft besonders Familien hart, denn das Leben wird immer teurer“, kritisiert Haneder.

Auch für die Zahnspange gibt es Geld zurück. Özlem und Semal Koca kommen jedes Jahr zu den AKNÖ-Beratungstagen. Zusätzliches Geld bekommen sie durch den Alleinverdienerabsetzbetrag, den Kinderfreibetrag und das Pendlerpauschale. Die Leiterin der AKNÖ-Steueraktion Elisabeth Holub (l.), AKNÖ-Präsident Hermann Haneder (M.) und Beraterin Ulla Sigle (r.) freuen sich mit Familie Koca über die Steuergutschrift

Fast jeder bekommt etwas zurück – fünf Jahre rückwirkend

„Fast alle können etwas von der Steuer abschreiben“, sagt AKNÖ-Steuerexpertin Elisabeth Holub. Und das fünf Jahre rückwirkend. „Alleinverdienende oder Alleinerziehende, Menschen, die sich weiterbilden, Lehrlinge, Teilzeitkräfte und sogar Ferialarbeiter“, zählt Holub auf. Auch für alle, die ein Haus bauen, eine neue Wohnung kaufen oder Zahlungen an Genossenschaften leisten, gibt es Geld vom Finanzamt. Ab 2012 ist der Kirchenbeitrag bis 400 Euro absetzbar und die Spendenbegünstigung wurde auf Freiwillige Feuerwehren, Umweltorganisationen und Tierheime ausgedehnt.

Freibeträge für Familien: Von 165 nur 36 Millionen abgeholt

Seit 2009

gibt es neue Freibeträge für Familien, aber kaum jemand weiß davon: Von den bereitgestellten 165 Millionen Euro wurden bis dato nur 36 Millionen abgeholt. Dabei gibt es pro Kind einen Freibetrag von 220 Euro bzw. 132 Euro, wenn ihn beide Elternteile beantragen. Kosten für Kinderbetreuung können bis zu einem Betrag von 2.300 Euro von der Steuer abgesetzt werden. „Dazu zählen Ausgaben für Verpflegung, Unterkunftkosten, die Nachmittagsbetreuung oder Ferienlager“, erklärt Elisabeth Holub, die Leiterin der Steuerrückholaktion.

Schluss mit der Schieflage – Eingangssteuersatz senken

Vermögen und Kapital werden kaum besteuert, während die ArbeitnehmerInnen unter der Steuerlast leiden. Der Eingangssteuersatz ist mit 36,5 Prozent zu hoch. Hier fordert die AKNÖ eine Senkung. Das würde die Mittelschicht entlasten. Präsident Haneder: „Wir wollen ein besseres, faires Modell mit steuerlichen Absetzbeträgen und einer gerechten Verteilung der Abgaben.“

So funktioniert die AKNÖ-Steuerrückholaktion

Zwischen 4. März und 8. Juni finden in den AKNÖ-Bezirksstellen Steuersparwochen statt.

Die Termine sind unter der Hotline 05 7171-1551 vereinbar. In der Bezirksstelle erfährt man mittels des Finanz-Online-Zugangs sofort, wie hoch die Steuergutschrift ausfällt. Die Aktion findet in den Abendstunden statt, um Berufstätigen zu ermöglichen, daran teilzunehmen.

Alle Termine und Infos stehen auf noe.arbeiterkammer.at/steuer

 

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