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Aktuell und illegal: Krankenkosten auf Kassen abwälzen

Der Personaldienstleister Trenkwalder und der Internetbuchhändler Amazon sorgen derzeit wegen mutmaßlicher Ausbeutung von ArbeitnehmerInnen für Schlagzeilen. In der Rechtsberatung der Arbeiterkammer Niederösterreich wird bei Arbeitskräfteüberlassern verstärkt eine Überwälzung der Kosten des Krankenstands auf die Krankenkassen beobachtet.

Immer mehr überlassene ArbeitsnehmerInnen wenden sich an die Arbeiterkammer Niederösterreich, weil sie vom Arbeitskräfteüberlasser im Krankenstand

zu einer einvernehmlichen Auflösung gedrängt wurden. Oftmals wird versucht, die Auflösung auf den Beginn des Krankenstandes rückzudatieren. „Der Arbeitskräfteüberlasser spart sich dadurch die Entgeltfortzahlung während des Krankenstands. Die ArbeitnehmerInnen wiederum erhalten das wesentlich geringere Krankengeld von der Gebietskrankenkasse“, sagt Sozialrechtsexperte Maximilian Weh. Das Risiko der Krankheit wird somit auf die Gebietskrankenkasse abgewälzt. Diese hat durch die Umgehung die Kosten der Entgeltfortzahlung zu tragen, die ansonsten den Personaldienstleister treffen würden.

AKNÖ-Sozialrechtsexperte Maximilian Weh: "Das Risiko der Krankheit wird somit auf die Gebietskrankenkasse abgewälzt."

„Überredet der Überlasser ArbeitnehmerInnen mit dem Versprechen auf Wiedereinstellung zur einvernehmlichen Auflösung, kann das von der Gebietskrankenkasse ausbezahlte Krankengeld unter Umständen zurückgefordert werden“, sagt Maximilian Weh. Denn die einvernehmliche Auflösung ist in diesem Fall als Umgehungsgeschäft zu werten und das Dienstverhältnis besteht weiter. AKNÖ-Präsident Hermann Haneder fordert eine Gesetzesänderung: „Bei einer einvernehmlichen Auflösung soll im Krankheitsfall der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet sein. Dadurch können derartige Umgehungsversuche im Vorhinein unterbunden werden.“

Info: Maximilian Weh, Arbeiterkammer Niederösterreich, E-Mail: maximilian.weh@aknoe.at

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