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Startschuss für Bildungsteilzeit und Fachkräfte-Stipendium

Die  AKNÖ informiert Beschäftigte über Neuerungen  in der beruflichen Weiterbildung: das    neue    Fachkräfte-Stipendium   für   Ausbildungen   in   sogenannten „Mangelberufen“   sowie   die   Möglichkeit,   dass   ArbeitnehmerInnen  in Bildungsteilzeit  gehen  können. 

Fachkräftestipendium für „Mangelberufe“

„Das  Fachkräfte-Stipendium  ist für die Bereiche gedacht, in denen es einen Mangel  an  Fachkräften  gibt“,  erklärt  AKNÖ-Bildungsexpertin Mag. Verena Groll.  Mit  dem  Stipendium  werden  vor  allem  Ausbildungen  im  Bereich Gesundheits-     und     Krankenpflege,    medizinische    Assistenzberufe, Sozialbetreuungsberufe,  Sonder-,  Sozial-  und Kindergartenpädagogik sowie für     viele    technische    Berufe    gefördert.    Wer    vier    Jahre arbeitslosenversicherungspflichtige          unselbstständige          oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit während der letzten   15   Jahre   nachweisen   kann   und   eine  Qualifikation  unter Fachhochschul-Niveau  hat,  kann das Fachkräftestipendium bis zu drei Jahre in   Anspruch   nehmen.   Bewilligt   wird  das  Stipendium  vom  AMS.  Die ArbeitnehmerInnen  müssen  den Fortschritt ihrer Ausbildung durch Zeugnisse und Prüfungsnachweise vorweisen. Dafür gibt es für die Dauer der Ausbildung 26,50 Euro täglich.

 

Neuerungen in der beruflichen Weiterbildung: Bildungsteilzeit und Fachkräfte-Stipendium

Bildungsteilzeit – Arbeit und Weiterbildung besser vereinbar

Die   sogenannte  Bildungsteilzeit  ermöglicht  es  ArbeitnehmerInnen  ihre Arbeitszeit   zu   reduzieren,   um   sich   neben   dem  Beruf  aus-  oder weiterzubilden.  „Arbeit  und berufsbegleitende Weiterbildungen lassen sich dank  dieser  Regelung  in  Zukunft besser vereinbaren“, so die AK-Expertin Mag.    Verena   Groll.   Voraussetzung   für   die   Inanspruchnahme   der Bildungsteilzeit  ist  allerdings das Einverständnis des Arbeitgebers sowie die   Erfüllung  der  Anspruchsvoraussetzungen  auf  Arbeitslosengeld.  Die Arbeitszeit  kann  dabei  um  mindestens ein Viertel, höchstens aber um die Hälfte,  reduziert werden. Zehn Stunden Beschäftigung müssen aber auf jeden Fall  übrigbleiben.  Die Beschäftigten können zwischen vier Monate und zwei Jahre  in  Bildungsteilzeit  gehen.  Sie  erhalten  pro  reduzierter Stunde täglich 0,76 Euro.

Erfreut zeigt sich AKNÖ-Präsident Hermann Haneder  über die Umsetzung der beiden Maßnahmen: „Damit wurden langjährige Forderungen der Arbeiterkammer erfüllt. Die Beschäftigten werden in Zukunft ihre  Chancen  am  Arbeitsmarkt  verbessern  können.

Die  Expertinnen  und Experten  der  AKNÖ werden dabei mit Rat zur Seite stehen.“ Unter der Hotline  05 7171 – 1818 beantworten sie Fragen zum Fachkräfte-Stipendium und Bildungsteilzeit.  Anfragen  können  auch  per  E-Mail  an bildung@aknoe.at gestellt  werden.  Darüber  hinaus gibt es weitere Informationen auch unter noe.arbeiterkammer.at/bildung

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