Die AKNÖ informiert Beschäftigte über Neuerungen in der beruflichen Weiterbildung: das neue Fachkräfte-Stipendium für Ausbildungen in sogenannten „Mangelberufen“ sowie die Möglichkeit, dass ArbeitnehmerInnen in Bildungsteilzeit gehen können.
Fachkräftestipendium für „Mangelberufe“
„Das Fachkräfte-Stipendium ist für die Bereiche gedacht, in denen es einen Mangel an Fachkräften gibt“, erklärt AKNÖ-Bildungsexpertin Mag. Verena Groll. Mit dem Stipendium werden vor allem Ausbildungen im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege, medizinische Assistenzberufe, Sozialbetreuungsberufe, Sonder-, Sozial- und Kindergartenpädagogik sowie für viele technische Berufe gefördert. Wer vier Jahre arbeitslosenversicherungspflichtige unselbstständige oder pensionsversicherungspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit während der letzten 15 Jahre nachweisen kann und eine Qualifikation unter Fachhochschul-Niveau hat, kann das Fachkräftestipendium bis zu drei Jahre in Anspruch nehmen. Bewilligt wird das Stipendium vom AMS. Die ArbeitnehmerInnen müssen den Fortschritt ihrer Ausbildung durch Zeugnisse und Prüfungsnachweise vorweisen. Dafür gibt es für die Dauer der Ausbildung 26,50 Euro täglich.
Bildungsteilzeit – Arbeit und Weiterbildung besser vereinbar
Die sogenannte Bildungsteilzeit ermöglicht es ArbeitnehmerInnen ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um sich neben dem Beruf aus- oder weiterzubilden. „Arbeit und berufsbegleitende Weiterbildungen lassen sich dank dieser Regelung in Zukunft besser vereinbaren“, so die AK-Expertin Mag. Verena Groll. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bildungsteilzeit ist allerdings das Einverständnis des Arbeitgebers sowie die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld. Die Arbeitszeit kann dabei um mindestens ein Viertel, höchstens aber um die Hälfte, reduziert werden. Zehn Stunden Beschäftigung müssen aber auf jeden Fall übrigbleiben. Die Beschäftigten können zwischen vier Monate und zwei Jahre in Bildungsteilzeit gehen. Sie erhalten pro reduzierter Stunde täglich 0,76 Euro.
Erfreut zeigt sich AKNÖ-Präsident Hermann Haneder über die Umsetzung der beiden Maßnahmen: „Damit wurden langjährige Forderungen der Arbeiterkammer erfüllt. Die Beschäftigten werden in Zukunft ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern können.
Die Expertinnen und Experten der AKNÖ werden dabei mit Rat zur Seite stehen.“ Unter der Hotline 05 7171 – 1818 beantworten sie Fragen zum Fachkräfte-Stipendium und Bildungsteilzeit. Anfragen können auch per E-Mail an bildung@aknoe.at gestellt werden. Darüber hinaus gibt es weitere Informationen auch unter noe.arbeiterkammer.at/bildung