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AKNÖ warnt vor „Sanierungsfirma“ Boniflex

Die Kreditwürdigkeit in nur zwei Schritten wiederherstellen, damit wirbt die Firma Boniflex. Sie verspricht, negative Bonitätseinträge zu überprüfen und diese dann zu löschen. Bevor aber irgendetwas passiert, werden die KundInnen zur Kasse gebeten. Die AKNÖ rät daher: Finger weg von Unternehmen wie Boniflex.

 

In Österreich gibt es mehrere Kreditorenverbände, wo unterschiedliche Unternehmen, wie auch Banken und Versicherungen, Erfahrungen mit deren KundInnen in Form von Bonitätsdaten einmelden. Die Vielzahl an handelnden Personen birgt leider auch ein hohes Potential an fehlerhaften Eingaben. Welche Schritte setzt nun ein Unternehmen wie Boniflex tatsächlich, nachdem es von den KonsumentInnen beauftragt wurde?

Die Löschung von zu Recht bestehenden negativen Bonitätseinträgen kann Boniflex nicht leisten  © Michaela Bruckberger
Die Löschung von zu Recht bestehenden negativen Bonitätseinträgen kann Boniflex nicht leisten
© Michaela Bruckberger

 

Kosten bis 250 Euro

Boniflex sammelt im Auftrag der KundInnen Informationen über die eingemeldeten Daten. Diese ‚Datenanalyse‘ wird mit EUR 49,90 als Vorauszahlung verrechnet“, erklärt AKNÖ-Experte Manfred Neubauer. Danach wird überprüft, ob ein Löschungsanspruch besteht bzw. ob die Daten fehlerhaft sind. Hierbei wird zwischen reinen Bankmeldungen und Meldungen von anderen Unternehmen unterschieden. Danach soll das „boniflexen“, also die Bereinigung von falschen Daten, geschehen. Das „Bankenpaket“ wird mit 149,90 Euro zuzüglich 10 Euro für jeden zu bearbeitenden Eintrag verrechnet, das „Basispaket“ mit 249,90 Euro zuzüglich 10 Euro pro Eintrag.

 

AKNÖ: Löschung falscher Daten ist kostenfrei

KonsumentInnen werden hier für eine Dienstleistung zur Kasse gebeten, die ihnen ohnehin kostenfrei zusteht“, kritisiert AKNÖ-Experte Manfred Neubauer. Denn die Einholung der gemeldeten Daten ist einmal jährlich kostenlos. Auch der Anspruch auf Löschung unrichtiger oder verjährter Negativeinträge steht jeder Person kostenfrei zu. Sogar die dafür nötigen Musterschreiben kann man von der ARGE Daten erhalten. Was hilfesuchende KonsumentInnen wirklich wollen, nämlich die Löschung von zu Recht bestehenden negativen Bonitätseinträgen, kann Boniflex auch nicht leisten. Meistens nehmen ohnehin schon verschuldete KonsumentInnen diese Gesellschaften in Anspruch und geraten dadurch noch weiter in die Überschuldung. Daher raten wir ab, die Dienste von derartigen „Sanierungsfirmen“ in Anspruch zu nehmen“, so Neubauer

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