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AKNÖ rettet für Werktätige im Bezirk 1,85 Millionen Euro!

166.000 Personen suchten im vergangenen Jahr bei der AKNÖ um Hilfe an. Krasser Fall in Neunkirchen. Hier kämpfte die AK für drei Bauarbeiter, die von ihrem ‚Chef‘ zwei Monate keinen Lohn bekamen. AKNÖ-Präsident Markus Wieser fordert vom Gesetzgeber, endlich die Verfallsfristen für Lohn- und Gehaltsforderungen abzuschaffen.

Ende Juli und Ende August 2014 beenden drei Arbeiter einer Baufirma im Bezirk Neunkirchen ihr Arbeitsverhältnis, nachdem sie die vorangegangenen zwei Monate keinen Lohn erhalten hatten. Bei der AK legen sie ihre eigenen Arbeitszeitaufzeichnungen vor und auch die eigene Dokumentation der bisherigen Lohnauszahlungen, weil sie das Geld zuvor stets bar auf die Hand erhielten. Weil auch eine Intervention durch die AK beim Arbeitgeber nicht fruchtete, wurden die ausstehenden Löhne beim Arbeits- und Sozialgericht eingeklagt. „Das muss alles schnell gehen, denn in der Baubranche verfallen nicht nur Lohnansprüche bereits nach drei Monaten. Wenn sich der Arbeitgeber weigert, diese zu zahlen, bleiben überhaupt nur noch acht Wochen ab Ablehnung, um offene Forderungen einzuklagen“, präzisiert Bezirksstellenleiter Gerhard Windbichler.Insgesamt geht es in dem noch laufenden Verfahren um über rund 38.000 Euro. Mittlerweile wurde über die Firma das Insolvenzverfahren eröffnet, die Ansprüche müssen jetzt über den Insolvenzfonds eingebracht werden.

AKNÖ-Präsident Markus Wieser, Bezirksstellenleiter Gerhard Windbichler und Mag. Alexandra Gangl vom AKNÖ Rechtsschutzbüro Süd (v.l.) .© AKNÖ
AKNÖ-Präsident Markus Wieser, Bezirksstellenleiter Gerhard Windbichler und Mag. Alexandra Gangl vom AKNÖ Rechtsschutzbüro Süd (v.l.) .© AKNÖ

Das ist nur einer von unzähligen Fällen, in denen die Mitarbeiter der AKNÖ im Vorjahr intervenieren mussten. 2014 forderte die AK Neunkirchen für 145 ArbeitnehmerInnen ausstehende Löhne und Gehälter ein. „Leider haben es einige Arbeitgeber auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen“, sagt Bezirksstellenleiter Gerhard Windbichler. Für die ArbeitnehmerInnen des Bezirks konnten 352.507 Euro an Entgeltnachzahlungen erreicht werden. Weiters wurden 1.497.690 Euro aus 17 insolventen Betrieben für 151 ArbeitnehmerInnen gesichert.

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22,5 Millionen Euro an ausständigen Geldern erkämpft

166.000 ArbeitnehmerInnen hatten in Niederösterreich im Vorjahr Probleme am Arbeitsplatz und wandten sich an die AKNÖ. „Rund 22,5 Millionen Euro an ausständigen Geldern wurden in Folge vor Gericht oder per Intervention für unsere Mitglieder erkämpft“, schildert AKNÖ-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Für 4.760 Betroffene wurden zudem über 37 Millionen Euro nach Insolvenzen gesichert. Kritik gibt es an den Verfallsfristen.

„Wegen der Geltung von Verfallsfristen konnten viele niederösterreichische ArbeitnehmerInnen ihnen zustehende Ansprüche nur für einen kurzen Zeitraum einfordern – auch wenn sie über Monate oder gar Jahre zu wenig Geld bekommen haben“, kritisiert AKNÖ-Präsident Markus Wieser. Er fordert vom Gesetzgeber, Verfallsfristen generell abzuschaffen. Das bringt Verbesserungen für Beschäftigte bei ausstehenden Ansprüchen, die in Kollektiv- und Einzelverträgen geregelt sind (Entgeltfortzahlung, Überstunden, usw.).

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Arbeitszeiten aufzeichnen & Lohnaufzeichnungen laufend kontrollieren

Wenn es hart auf hart kommt, ist es wichtig, seine Ansprüche vor Gericht nachweisen zu können. Denn wenn nicht alle Arbeitszeiten detailgenau und lückenlos dokumentiert sind, sind Klagen oder Klagsdrohungen zwecklos.

AKNÖ-Präsident Markus Wieser rät: Arbeitszeiten minutiös aufzeichnen – und wenn möglich von Kollegen bestätigen lassen. Damit hat man im Falle des Falles ein Beweismittel in der Hand, um Forderungen durchsetzen zu können.

Lohnabrechnungen kontrollieren (lassen): Nie darauf vertrauen, dass die Lohnabrechnung stimmt. Es können sich bei einer Überprüfung große Nachzahlungen ergeben.

App: Mit dem AK-Zeitspeicher kannst Du einfach und schnell die Arbeitszeiten dokumentieren. Mehr Infos findest Du unter: zeitspeicher.arbeiterkammer.at

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Jahresbilanz 2014 für den Bezirk Neunkirchen

Arbeits- und sozialrechtliche Beratungstätigkeit

Persönliche Beratungen: 1.993

Telefonische und schriftliche Beratungen: 2.882

Interventionen beim Dienstgeber: 145 Fälle

Kostenloser Rechtsschutz: 57 Fälle

Außergerichtlich eingebracht: 134.743 Euro

Gerichtlich eingebracht: 217.764 Euro

Insolvenzen 1.497.690 Euro

Gesamtsumme: 1.850.197 Euro ☮

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