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Basistunnel: Bewilligungsstreit in der nächsten Runde

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die von „Alliance For Nature“ eingebrachte Überprüfung der Bewilligung des Projekts „Semmering-Basistunnel neu“ (SBTn) angenommen und ein Vorverfahren eingeleitet. Der Verkehrsminister, der niederösterreichische und der steirische Landeshauptmann und die Bezirkshauptfrauen von Neunkirchen und Mürzzuschlag wurden zu Stellungnahmen aufgefordert.

 

Alliance For Nature“ bemängelte in ihrer Revisionsschrift vor allem, dass eine Reihe von Beschwerdepunkten vom BVwG gar nicht behandelt wurden, Gutachten unabhängiger Experten sowie Stellungnahmen von AFN-Sachverständigen vom BVwG nicht berücksichtigt wurden, das sogenannte „öffentliche Interesse“ am SBTn (entgegen der Ansicht des BVwG) nicht gegeben sei, im Zuge der Genehmigungsverfahren keine ordnungsgemäße Alternativenprüfung bzw. kein ordentlicher Variantenvergleich vorgenommen wurde, im Zuge des NÖ Naturschutzrechtlichen Verfahrens keine ordnungsgemäße Naturverträglichkeitsprüfung (NVP) durchgeführt wurde, das BVwG in seiner Entscheidung ein verfahrensrelevantes Gesetz (BGBl. III Nr. 94/2008) außeracht ließ, das Weltkulturerbe Semmeringbahn (entgegen der Ansicht des BVwG) sehr wohl noch die umgebende Landschaft umfasse und es bei Realisierung des SBTn-Projektes (gemäß ICOMOS-Report) zu beträchtlichen Auswirkungen auf die Pufferzonen und somit auf das NÖ Landschaftsschutzgebiet „Rax-Schneeberg“ sowie das Europaschutzgebiet „Nordöstliche Randalpen: Hohe Wand – Schneeberg – Rax“ kommen werde.

 Semmeringbahn Viadukt Kalte Rinne IC-Zug rote Taurus-Lok 20130908 (© Alliance For Nature)

Das BVwG weigerte sich, die Argumente der Alliance inhaltlich zu prüfen und stützte sich primär auf die Hochleistungsstrecken-Verordnung der Bundesregierung aus dem Jahr 1989. Damit sei das öffentliche Interesse an dem Tunnelprojekt ausreichend belegt. Das BVwG war der Meinung, damit die bestehende Judikatur des VwGH anzuwenden und schloss die Möglichkeit einer ordentlichen Revision aus. Der VwGH hat zwar noch nicht endgültig über die Zulässigkeit der Revision entschieden, er wird aber jetzt zumindest – anders als das BVwG – die Argumente der Alliance inhaltlich prüfen. Es besteht somit immer noch die Möglichkeit, dass das Projekt – trotz des von den ÖBB groß gefeierten Baubeginns – gestoppt wird. Die Steuerzahler und nicht zuletzt der Finanzminister, der bereits erkennbar auf Distanz zu den Milliardenprojekten der ÖBB gegangen ist, würden es dem VwGH danken, dies umso mehr, als sich die von der damaligen Ministerin Bures oft beschworene EU-Förderung für das Projekt inzwischen in Luft aufgelöst hat“, skizzierte dazu Rechtsanwalt Andreas Manak

Foto: Alliance For Nature

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