Nachdem der Verwaltungsgerichtshof den UVP*)-Genehmigungsbescheid von Verkehrsministerin Doris Bures und dann auch den Enteignungsbescheid zur Deponie Longsgraben im steirischen Fröschnitz aufgehoben hat, stellt der Gerichtshof nun fest, dass die Rechtslage so zu betrachten ist, als sei der Genehmigungsbescheid nie erlassen worden. Jetzt wurden weitere Bescheide aufgehoben.
„Durch die Aufhebung des Genehmigungsbescheides vom 27. Mai 2011 ist das Verfahren vor der belangten Behörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes in jenes Stadium zurückgetreten, in dem es sich vor Erlassung des Bescheides befunden hat. […] Die Wirkung des aufhebenden Erkenntnisses vom 19. Dezember 2013 bewirkt, dass die Rechtslage zwischen Erlassung des im dortigen Beschwerdeverfahren angefochtenen Genehmigungsbescheides und seiner Aufhebung so zu betrachten ist, als sei dieser Genehmigungsbescheid nie erlassen worden.“ (sagt etwas sperrig der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. März 2014; Zl 2011/03/0183-11). Die Landschaftsschutzorganisation „Alliance For Nature“ stellte noch vor dem Wochenende Anträge an die Landeshauptmänner von Niederösterreich und Steiermark, dass sie ihrerseits nun auch die eigenen Genehmigungsbescheide aufheben, da diese ebenso wie der oben genannte Enteignungsbescheid am rechtswidrigen UVP-Bescheid der Verkehrsministerin aufbauen.
Erst kürzlich hat auch das Landesverwaltungsgericht Steiermark einen Enteignungsbescheid zum umstrittenen Semmering-Basistunnel-Projekt aufgehoben, da dieser gleichfalls im Zusammenhang mit dem aufgehobenen UVP-Bescheid stand. Anträge der Landschaftsschutzorganisation gingen auch an den Umweltminister und an den Kulturminister, da deren Genehmigungsbescheide ebenso am – vom Verwaltungsgerichtshof aufgehobenen – UVP-Bescheid aufbauen. Insbesondere vom niederösterreichischen Landeshauptmann erwarten sich die Tunnelgegner entsprechende Schützenhilfe. Schließlich hat er seine Zustimmung zum ehemals auch von ihm bekämpften Semmering-Basistunnel-Projekt von der „konsequenten und korrekten Abwicklung“ der Verfahren abhängig gemacht. „Von korrekter Abwicklung der Genehmigungsverfahren kann angesichts einer Reihe jetzt gerichtlich aufgehobener Genehmigungsbescheide wohl nicht mehr gesprochen werden“, betonen Tunnelgegner.
*) Umweltverträglichkeitsprüfung