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Chef log vor Gericht – Metaller fiel beinahe um Schwerarbeiterpension um

Eine Achterbahn-Fahrt der Gefühle widerfuhr einem Metallarbeiter aus Neunkirchen. Nach Ablehnung des Antrags auf Schwerarbeitspension durch die Pensionsversicherungsanstalt klagte der Mann mithilfe des kostenlosen Rechtsschutzes der AK Niederösterreich beim Arbeits- und Sozialgericht. Doch sein Arbeitgeber spielte bei der Verhandlung Märchenonkel, gab falsche Arbeitszeiten an.

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Jahrzehntelang leistete Peter S. in einem metallverarbeitenden Betrieb in Neunkirchen schwere körperliche Arbeit. Für ihn schien die Gewährung der Schwerarbeitspension nur Formsache zu sein. Mit 57 Jahren suchte er darum bei der Pensionsversicherung an, um mit 60 Jahren in Pension gehen zu können. Doch die PVA lehnte ab. Er wandte sich an das Rechtsschutzbüro der AK Niederösterreich in Wiener Neustadt und gemeinsam entschloss man sich, gegen den ablehnenden Bescheid zu klagen.

Das Wechselbad der Gefühle nahm seinen Lauf. Rasch kam der dem Verfahren beigezogene berufskundige Sachverständige zum Schluss, dass aufgrund der Dauer und Schwere der Tätigkeit dem Mann die Schwerarbeitspension sehr wohl zustünde. Doch die Freude war schnell wieder getrübt. Der Chef des Arbeiters gab nämlich an, dass ein Arbeitstag von Peter S. nicht acht, sondern lediglich 7,37 (!) Stunden gedauert hätte, was schlicht die Unwahrheit war. Ob der Chef wegen seiner Lügen vor Gericht belangt wird, ist offen.

 Laut anzuwendender Berechnung hätte das bedeutet, dass der Kalorienverbrauch unter die 2.000er-Marke gefallen wäre. Diese gilt es zu erreichen, um überhaupt eine Chance auf eine Schwerarbeitspension zu haben.  

Eigene Aufzeichnungen von Kollegen bestätigt

Dem neuerlichen Rückschlag hatte die klagende Partei jedoch Entscheidendes entgegenzusetzen, nämlich persönliche Arbeitsaufzeichnungen gestützt durch Stempelzeiten. Demnach hat der Neunkirchner seinen Arbeitstag in der Regel früher begonnen und später beendet als vom Arbeitgeber unwahr behauptet. Das bezeugten zusätzlich einige Kollegen, die berichteten, dass Peter S. nicht selten sogar die Pause durcharbeitete.  Auf Messers Schneide verlaufend, ging die Verhandlung am Ende zugunsten des 58-Jährigen Arbeiters aus.  Für das Gericht war klar: Alle Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension sind erfüllt. Ab 2018, mit 60 Jahren, kann Peter S. seinen Ruhestand in vollen Zügen genießen. Mag. Karin Matzinger, Leiterin des AK-Rechtsschutzbüros NÖ Süd: „Persönliche  Aufzeichnungen von ArbeitnehmerInnen  sind wichtig und mitunter entscheidend für den Ausgang einer Gerichtsverhandlung.“

Und dieser Fall zeigt wieder einmal klar, dass Engagement am Arbeitsplatz – Peter S. arbeitete nicht selten die Pause durch – sehr oft nicht belohnt wird, sondern im Gegenteil Zoff und Zores bringt 

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Mag. Karin Matzinger, Leiterin des AK-Rechtsschutzbüros NÖ Süd: „Persönliche Aufzeichnungen von ArbeitnehmerInnen sind mitunter entscheidend für den Ausgang einer Gerichtsverhandlung.“

Foto: AKNÖ

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