Im Verfahren um den Semmering-Basistunnel, das kurz vor dem politischen Spatenstich im April des Vorjahres in der Steiermark angetreten wurde, haben Projektgegner zwar gegen eine geplante 110-kV-Starkstromleitung keine Beschwerden vorgebracht, wurden aber trotzdem zu Gebühren verdonnert. Jetzt hat das Ministerium seinen praxisfremden Bescheid zurückgepfiffen.
Die Einwendungen waren „nicht gegen die beantragte Maßnahme der Errichtung eines Luftfahrthindernisses in Form einer 110-kv-Leitung gerichtet“, so das Verkehrsministerium im Bescheid vom 6. März 2013. Da das Umwelt Verträglichkeits Prüfungs-Gesetz den Umweltsenat für Umwelt Verträglichkeits Prüfungen bei Hochleistungsstrecken nicht als Berufungsbehörde vorsieht, erfolgte im Berufungsverfahren ein „Aufsplittern“ der Kompetenzen, sodass plötzlich das Verkehrsministerium als Berufungsbehörde „zum Zug“ kam. Dieses brummte den Basistunnel-Gegnern gleich einmal per Bescheid horrende Gebühren auf, obwohl diese gar keine Einwendungen gegen die Starkstromleitung eingebracht hatten.
„Dieses Beispiel zeigt neuerlich, dass das geltende Umwelt Verträglichkeits Prüfungs-Gesetz ungeeignet für Prüfungen derartiger Großprojekte ist“, ärgert sich Christian Schuhböck, Generalsekretär der Alliance For Nature, „Die Tatsache, dass jetzt die Verkehrsministerin, eine bekennende Tunnelbefürworterin, als Berufungsbehörde zum Zug kommt, spricht eindeutig gegen die Ausgewogenheit des Umwelt Verträglichkeits Prüfungs-Gesetzes.“
Der cheapest cialis prices Protest der UmweltschützerInnen dürfte Wirkung gehabt haben: Mit Bescheid vom 18. März 2013 hob das Verkehrsministerium seinen eigenen Bescheid vom 6. März 2013 auf, denn „der Bescheid der Bundesministerin über die Zurückweisung der Berufungen geht für jene Personen ins Leere, die gar nicht die Absicht hatten, gegen die luftfahrtrechtliche Genehmigung des Vorhabens zu berufen.“ Für Alliance-Generalsekretär Christian Schuhböck ist diese schikanöse Vorgangsweise ein weiterer Beweis für den vorauseilenden Gehorsam der weisungsgebundenen Beamtenschaft.
Nachsatz: Ob jedoch den Tunnelgegnern die durch den Bescheid auferlegten Gebühren zurückerstattet werden, wird sich noch zeigen.