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Wenn sich im Krankheitsfalle einer aufmacht …

… Hilfe vom Staat zu fordern, dann kann er was erleben: Zuerst einmal den Generalverdacht, dass er ein Schwindler, Simulant oder Arbeitsscheuer ist. Dann einen Prozess, den unbeschädigt nur ein psychisch sehr gesunder Mensch übersteht. Aber wer von denen, die wirklich Hilfe brauchen und vom System ausgetrickst werden, ist das schon?

Eine Berufsunfähigkeits-Pension zu bekommen ist fast unmöglich. Man sagt, dass neun von zehn Anträgen abgelehnt werden. Wer also das Pech hat, arbeitsunfähig zu werden und finanzielle Hilfe zu brauchen, hat das Pech, in die Mauern der PensionsVersicherungsAnstalt (PVA) zu laufen. Ein wasserdichtes System sorgt dafür, dass man keine faire Chance hat. Das fängt gleich bei den Helfern an. Der Behindertenverband, der Menschen mit wenig Geld als Rechtshilfe beisteht, entmutigt von Anfang an, damit nur ja keine „falschen“ Erwartungen geweckt werden. Dann die Gutachter. Studierte und mit Titel versehene Mediziner oder Psychologen, die mit Husch-Pfusch-Untersuchungen offensichtlich nur eines im Sinn haben: Das von der PVA erwünschte Ergebnis zu liefen. Das zeigt sich vor allem in den abschließenden Begründungen, die eine beinahe lachhafte Berufsfähigkeit beschreibt, die bestenfalls der von Qualtingers Herrn Karl entspricht: Viel Tagesfreizeit während der Berufsausübung und ja keinen Stress.

Der Zweck ist klar: Abschiebung zum AMS, keine Kosten für die PVA, und fort mit dem Problem. Der Richter, die Richterin sind in ihrem Paragraphen-Netzwerk eingesponnen und müssen nach Fakten urteilen. Die faktische Berufsunfähigkeit wird aber dabei negiert, denn die (meist) Herren Berufsgutachter haben ja kraft ihrer Narrenfreiheit, pardon Rechtsstellung als beeidete Sachverständige, die einzigartige Möglichkeit, eine „Fakten-Wirklichkeit“ zu behaupten, die es zwar nicht gibt, die aber vor Gericht gilt. Dabei dürfen Fremdmeinungen anderer Ärzte negiert, Diagnosen umgedeutet, Unwahres behauptet und echte Krankheiten als Einbildungen abgetan werden.

Geld für Gegengutachten haben natürlich die meisten Berufsunfähigkeits-Kandidaten nicht. Und ein eventuell doch finanziertes Gutachten muss nicht anerkannt werden. Und welcher Richter will es sich schon mit seinen Gutachtern, von deren Mitarbeit er abhängt, verscherzen? Faires Verfahren? Unter solchen Umständen?

Entnervt gibt der Hilfesuchende auf. Damit ist der Kreis geschlossen. Für die PVA ist die Welt in Ordnung, sie kann zur Tagesordnung übergehen. Weitere Ansuchen sind abzulehnen. Nur ein Punkt ist noch offen – wir alle sind Mitglieder der PVA. Es geschieht in unserem Namen, was da an Missbrauch von Macht und Recht stattfindet. Und – es kann jedem Werktätigen passieren.

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