Ein Neunkirchner war in einem Betrieb in der Buckligen Welt (Bezirk Wiener Neustadt) als Tischler und Monteur beschäftigt. Der Chef entpuppte sich als äußerst säumiger Zahler. Als sich der Neunkirchner an die AK wandte, schaltete sein „Arbeitgeber“ auf stur, zahlte gar nicht mehr. Jetzt beschlagnahmte das Gericht den Wagen des unbelehrbaren Firmenchefs – ein krasses Beispiel aus einer ganzen Reihe von erfolgreichen AK-Interventionen.
Der Tischler aus dem Bezirk Neunkirchen war seit April 2008 mit 40 Wochenstunden in als Facharbeiter beschäftigt, von 2010 bis 2013 aber immer wieder mit Unterbrechungen von rund zwei Monaten. Er baute und montierte Möbeln, Fenstern und Türen. Sein Chef zahlte den Lohn verspätet und oft erst nach einer schriftlichen Beschwerde des Neunkirchners. Schließlich reichte es dem Facharbeiter und er wandte sich an die AKNÖ.
Nach Intervention der Arbeiterkammer kam es zu einer einvernehmlichen Auflösung, die Auszahlung von drei Monatsgehältern wurde vereinbart. Alles schien sich in Wohlgefallen aufzulösen. Doch der Dienstgeber schaltete auf stur und zahlte den ausständigen Betrag bis heute nicht. AK-Neunkirchen-Leiter Gerhard Windbichler dazu: „Trotz gültigem Gerichtsurteil, in dem dem Facharbeiter 7.000 Euro zugesprochen wurden, blieb der Chef stur.“ Das Gericht ließ sich aber nicht auf der Nase herumtanzen und ließ jetzt kurzerhand den Wagen des säumigen Bosses beschlagnahmen.
Überwachung wird immer mehr zum Problem im Job
FernfahrerInnen, deren Arbeitszeit per GPS auf die Sekunde genau berechnet wird, Pinkelpausen inklusive. Handelsketten, die private Sicherheitsfirmen anheuern, die ohne jede Berechtigung die Taschen der MitarbeiterInnen kontrollieren. Beschäftigte, die wegen einer unbedachten Äußerung auf Facebook gekündigt werden. MitarbeiterInnen, die sich Sorgen machen, dass die Firma ihre Mails mitliest – die Liste der Anfragen an die AKNÖ wird immer länger, wenn es um Überwachung am Arbeitsplatz geht.
„Die Menschen machen sich immer mehr Sorgen, es kommt zu mehr Konflikten als früher“, sagt Arbeitsrechtsexpertin Karin Matzinger von der AKNÖ. „Das liegt zum einen an den technischen Möglichkeiten, die heute mehr Überwachung erlauben als vor einigen Jahren. Zum anderen hat die Berichterstattung um den NSA-Skandal das Bewusstsein der Menschen geschärft, dass Privatsphäre etwas ist, das man schützen muss.“
Härtere Strafen gefordert
Überwachungsmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren, dürfen am Arbeitsplatz nur erfolgen, wenn sie in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sind. Gibt es keinen Betriebsrat, müssen die MitarbeiterInnen einzeln zustimmen, erklärt Matzinger. „Wir haben leider immer wieder Fälle, in denen sich Unternehmer einfach darüber hinweggesetzt haben. Völlig verboten sind z.B. Filmkameras in Umkleideräumen.“
AKNÖ-Vizepräsident Horst Pammer fordert in diesem Zusammenhang, dass der gesetzliche Schutz der ArbeitnehmerInnen bei Überwachung im Betrieb ausgebaut wird: „Die Unternehmen müssen gesetzlich verpflichtet werden, regelmäßig über Art und Dauer von Überwachungsmaßnahmen zu informieren.“ Behörden und Wirtschaftskammer sind aufgerufen, Unternehmer besser aufzuklären, welche Überwachungsmaßnahmen überhaupt gesetzt werden dürfen. Sollte das nichts nützen, sind entsprechende Strafen notwendig, fordert Pammer.
AKNÖ erkämpfte 18 Millionen Euro
42.000 ArbeitnehmerInnen in Niederösterreich haben allein in den ersten sechs Monaten diesen Jahres die Hilfe der ExpertInnen in den Bezirksstellen in der AKNÖ in Anspruch genommen. Für sie erkämpfte die Kammer 18 Millionen Euro.
Im ersten Halbjahr 2014 forderte die AKNÖ-Bezirksstelle Neunkirchen für 69 ArbeitnehmerInnen ausstehende Löhne und Gehälter ein. „Leider haben es einige Arbeitgeber auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen“, sagt Bezirksstellenleiter Windbichler. So mussten 27 Fälle in der ersten Jahreshälfte dem AKNÖ-Rechtsschutzbüro Süd übertragen werden, das die Klagen beim Arbeitsgericht einbrachte. Für die ArbeitnehmerInnen des Bezirks konnten 94.304 Euro an Entgeltnachzahlungen erreicht werden. Weiters wurden 377.883 Euro für 21 ArbeitnehmerInnen aus sechs insolventen Betrieben gesichert.
Halbjahresbilanz 2014 der AK Neunkirchen in Zahlen
Arbeits- und sozialrechtliche Beratungstätigkeit
978 persönliche Beratungen,
1.398 telefonische und schriftliche Beratungen,
69 Interventionen beim Dienstgeber,
in 27 Fällen kostenloser Rechtsschutz,
48.532 Euro außergerichtlich eingebracht,
45.772 Euro gerichtlich eingebracht,
377.883 Euro bei Insolvenzen,
ergibt gesamt 472.187 Euro, die die AK im Bezirk Neunkirchen für Arbeitnehmer sichern konnte.