Die Art und Weise, wie die Novelle zum UVP-Gesetz 2000 im Parlament ohne Anhörung durchgepeitscht wurde – trotz schwerwiegender Bedenken aller Oppositionsparteien – zeigt wieder einmal, wem sich unsere Abgeordneten der Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP in Wahrheit verpflichtet fühlen: Keinesfalls den Bürgern, die sie gewählt haben, sondern ausschließlich den Interessen der Baulobbys.
Dass man sich damit nicht scheut, ganz offenkundig Bürgerrechte mit Füssen zu treten, zeigt auch eine ähnliche Vorgangsweise aus der Vergangenheit.
Erst am 02. Oktober 2013 wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgrund einer Beschwerde von neun privaten Beschwerdeführern aus dem Jahre 2010 eine Bestimmung aus dem Eisenbahngesetzt (§ 31A in der Fassung 2006) als Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip als verfassungswidrig aufgehoben. Die Gründe für die Rechtswidrigkeit lagen ähnlich wie jetzt bei der UVP-Novelle.
Der für die Erteilung einer eisenbahnrechtliche Bewilligung zuständigen Behörde sollte durch diese (jetzt aufgehobene) verfassungswidrige Bestimmung die Verantwortung für eine eigenständige Tatsachenfeststellung entzogen (oder besser erlassen?) werden. Denn einer der Gründe für diese Bestimmung dürfte u.a. auch darin bestanden haben, damit eine „Beschleunigung des Verfahrens“ zu erreichen! So wie jetzt bei der UVP-Novelle.
Immerhin war diese jetzt als rechtswidrig festgestellte Bestimmung sieben Jahre in Kraft und dazu angetan, ebenfalls die Rechte der Bürger auszuhebeln. Wahrscheinlich wird es nun weitere sieben Jahre dauern, bis der Verfassungsgerichtshof aufgrund einer neuerlichen Beschwerde schließlich zu dem Schluss kommt, dass auch diese UVP-Gesetzesnovelle verfassungswidrig ist. Damit wird das Vertrauen in unseren Rechtsstaat immer mehr abnehmen und zur allgemeinen Politikverdrossenheit beitragen.
Was bedeutet diese UVP-Novelle nun für rechtssuchende Bürger? Wenn es in Zukunft keinen Baustopp mehr gibt – wie zurzeit beim Semmering-Basistunnel neu – wird sich wohl niemand mehr finden, wohlbegründete Bedenken gegen fehlerhafte Großprojekte am Rechtsweg vorzubringen, weil es ja von vornherein feststeht, dass solche Großprojekte über die Köpfe der Bürger hinweg durch das Ausbleiben jeglicher „aufschiebenden Wirkung“ auf Biegen und Brechen im Interesse starker Lobbys durchgedrückt werden.
Argumente, welche die Pro-Debattenredner vorgebracht haben, beweisen, dass sie sich mit der Sinnhaftigkeit von Großvorhaben in keinster Weise ernsthaft auseinandergesetzt haben.
Dkfm. Franz Fally
Aus dem Parlament: 2520_0001