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Gartenplaner wollte langjähriger Mitarbeiterin „Einvernehmliche“ aufs Aug‘ drücken

Am 19. März, also nicht einmal eine Woche nach Ausrufung des Lockdowns durch den Bundeskanzler, erhielt die Angestellte einer Gartenplanungsfirma im Bezirk Neunkirchen von ihrem Chef eine Benachrichtigung über ihre ‚einvernehmliche Dienstauflösung‘. Eine solche hat die seit über zwölf Jahren im Unternehmen beschäftigte Frau jedoch nie unterschrieben. Eigentlich rechnete sie damit – ihre KollegInnen wurden allesamt zur Kurzarbeit angemeldet – ihre Tätigkeit im Homeoffice weiterführen zu können. Die Mitarbeiterin ist arbeitswillig und arbeitsbereit. Da sich der Firmenchef taub stellte, wandte sich die Mitarbeiterin an die AK Niederösterreich in Neunkirchen und diese fand rasch heraus: „Tatsächlich wurde die teilzeitbeschäftigte Frau durch den Dienstgeber schon mit 20. März von der Gesundheitskasse abgemeldet.“ Da der Gartenplaner auch der AK gegenüber auf stur schaltete, ist jetzt das Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht anhängig, es gilt die Unschuldsvermutung.

Wie der Name „einvernehmliche Dienstauflösung“ schon sagt, bedürfte es dazu der Zustimmung des Dienstgebers und der Angestellten. „Es spricht vieles dafür, dass der Chef versuchte, sich auf diesem Weg die im Zuge einer Dienstgeber-Kündigung fälligen Zahlungen zu sparen“, vermutet der Neunkirchner AK-Bezirksstellenleiter Gerhard Windbichler. Immerhin geht es um insgesamt 6.400 Euro, die der langjährigen Mitarbeiterin bei einer Kündigung zustehen. Ein Betrag, der sich aus fehlendem Gehalt, Sonderzahlungen sowie der dreimonatigen (und nicht eingehaltenen) Kündigungsfrist ergibt. Windbichler: „Die ganze Beratung lief während der COVID-19-Krise per Mail-Verkehr, mittlerweile findet die Beratung wieder persönlich in der Bezirksstelle statt. Wir haben der Frau seitens der Arbeiterkammer Rechtsschutz gewährt, nachdem das Verfahren jetzt beim Arbeits- und Sozialgericht anhängig ist.“

AK Neunkirchen: Fast 800.000 Euro erstritten

Insgesamt hat die Bezirksstelle Neunkirchen im heurigen ersten Halbjahr mehr als 795.000 Euro für ArbeitnehmerInnen der Region erstritten, berichtet Bezirksstellenleiter Gerhard Windbichler: „Das umfasst auch den Konsumentenschutz. Am häufigsten gefragt war unsere Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz und in sozialrechtlichen Fragen.“ Alles in allem wandten sich im ersten Halbjahr 2020 insgesamt 8.615 Menschen an die Bezirksstelle Neunkirchen, ein Plus von 115 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2019. „Das zeigt, wie wichtig wir als regionale Anlaufstelle in allen Lebenslagen und besonders zu Krisenzeiten sind“, sagt Windbichler.

AK Niederösterreich-Kammerrat Stefan Schärf und AK-Bezirksstellenleiter Gerhard Windbichler (r.) präsentieren die Halbjahresbilanz der AK-Bezirksstelle Neunkirchen: Im ersten Halbjahr wandten sich insgesamt 8.615 Menschen an die Bezirksstelle Neunkirchen, ein Plus von 115 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2019.

Landesweit: Beratungen stieg wegen C-19 um 50 Prozent

In Niederösterreich hat die COVID-Pandemie das Arbeitsleben erheblich verändert. Kurzarbeit, Rekordarbeitslosigkeit, Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, allgemeine Verunsicherung – die Anliegen der Betroffenen waren zahlreich. „Wir haben uns gerade in dieser schwierigen Zeit als verlässlicher Partner der niederösterreichischen ArbeitnehmerInnen erwiesen. 110.000 ArbeitnehmerInnen sind von unseren ExpertInnen beraten worden, um 50 Prozent mehr als im ersten Halbjahr des Vorjahres“, weiß AK Niederösterreich-Kammerrat Stefan Schärf.

Aufgrund dieser Ausnahmesituation ist vor allem die Zahl der telefonischen und der E-Mail-Beratungen enorm gestiegen. „Die Hotlines waren bis 19 Uhr und sogar a den Wochenenden besetzt, es gab so viele Unklarheiten und einen großen Informationsbedarf. Da ging es um Kurzarbeit, Urlaubsverbrauch, Home-Office oder die Frage, ob jemand zu einer Risikogruppe gehört und wie er oder sie sich verhalten soll“, so Schärf. Auch die Frage, wie sich ArbeitnehmerInnen vor einer Ansteckung schützen und was der Arbeitgeber dazu beizutragen hat, war von enormer Wichtigkeit für die Beschäftigten.

Viele der Beratungen klärten offene rechtliche Fragen: „Die Situation hat sich laufend geändert, was die Arbeitgeber vor zahlreiche Unklarheiten gestellt hat. Durch unsere Vermittlung konnten viele Fragen ausgeräumt werden“, freut sich der Kammerrat. Er nennt als Beispiele falsch berechnete Kurzarbeitsvereinbarungen oder einseitige Urlaubsanordnungen außerhalb des Kurzarbeitsmodells.

Fragen rund um Urlaub – Krise hat Probleme verzögert

Ruhiger geworden sei es auch nach Ende des Lockdowns nicht, sagt Schärf: „Derzeit haben wir deutlich mehr Anfragen zum Thema Urlaub als sonst.“ Die häufigsten Fragen: Muss ich den schon im Jänner vereinbarten Urlaub nehmen? Meine Reise wurde vom Reisebüro storniert, muss ich den Urlaub dennoch konsumieren? Darf ich ins Ausland fahren, muss ich dem Dienstgeber sagen wohin? Was sind die Risiken bei einer Reisewarnung des Außenministeriums?

Der Kammerrat erwartet sich, dass viele Probleme noch bewältigt werden müssen, die von der Krise aufgeworfen wurden: „Zahlreiche Verfahren, die wir für Beschäftigte vor dem Arbeits- und Sozialgericht eingebracht haben, haben sich jatzt durch die Krise verzögert. Auch das wird neben den nach wie vor zahlreichen Beratungen einen erheblichen Mehraufwand für unsere ExpertInnen verursachen.“

Ebenfalls ein Thema in den nächsten Monaten werden Insolvenzen sein. „Leider hat diese Krise erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft. Es wird sich zeigen, wie sehr Konjunkturpakete und die bisherigen Unterstützungen das Schlimmste verhindern können, aber in einzelnen Branchen wird man mit vermehrten Insolvenzen rechnen müssen“, warnt Stefan Schärf.

Foto © Wilfried Scherzer-Schwarzataler

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