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AK Neunkirchen sicherte für ArbeitnehmerInnen im ersten Halbjahr fast 880.000 Euro

Mit einem ganzen Pulk an Nachforderungen für drei MitarbeiterInnen war die AK-Bezirksstelle Neunkirchen konfrontiert. In einem Textilbetrieb im Bezirk wurde wegen Corona zwar Kurzarbeit vereinbart, die jedoch nie zum Tragen kam, da die Beschäftigten in vollem Umfang weiterarbeiteten. Ausbezahlt wurde ihnen jedoch das geringere Kurzarbeits-Geld. Der Betrieb ist inzwischen geschlossen. Das war nur einer von vielen Fällen im ersten Halbjahr 2021, mit denen die AK Bezirksstelle in Neunkirchen konfrontiert war.

Im Zuge der Betriebsschließung wandten sich drei Beschäftigte an die AK, um die Differenz-Beträge für die vier Monate vom ehemaligen Arbeitgeber einzufordern. Zusätzlich waren auch noch je 40 Überstunden sowie Ansprüche aus dem mit der Schließung schlagend gewordenen Sozialplan offen. Die dahingehende Intervention beim Dienstgeber durch die AK fruchtete: „Insgesamt 16.919 Euro wurden an die betroffenen Ex-Beschäftigten ausbezahlt, davon 9.500 Euro, die aus Sozialplan-Ansprüchen resultierten“, konnte Bezirksstellenleiter der AK Neunkirchen, Gerhard Windbichler, berichten.

Das AK-Trio im Kampf für die ArbeitnehmerInnen – Neunkirchen Bezirksstellenleiter Gerhard Windbichler, AK Vizepräsident Horst Pammer und Kammerrat Stefan Schärf (v.l.).

Die Bilanz des ersten Halbjahres in Neunkirchen

In der Bezirksstelle Neunkirchen angedockt: 7.917

Konkrete Beratungen in Problemfällen: 2.859

Im Arbeits- und Sozialrecht eingebracht: 466.206 Euro

Davon Insolvenzvertretung: 163.226 Euro

Für AK-Mitglieder insgesamt erreicht: 878.282 Euro

Die Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen in NÖ

75.000 ArbeitnehmerInnen haben im ersten Halbjahr die Hilfe der AK Niederösterreich wegen Problemen am Arbeitsplatz gesucht. Das zeigt eine Auswertung der arbeits- und sozialrechtlichen Beratungen der Kammer. Die anhaltende Corona-Pandemie verschärfte die Probleme für viele Betroffene. AK Niederösterreich-Vizepräsident Horst Pammer sieht Verbesserungs- und Gesprächsbedarf – vor allem beim Kündigungsschutz.

Unklare Lohnabrechnungen bei der Kurzarbeit, Kündigungen trotz Kündigungsschutz in der Kurzarbeit, Chefs, die mit der Begründung Pandemie auf einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses drängen, nicht eingehaltene Wiedereinstellungszusagen. Kaum ein Themenkomplex hat heuer für so viele Probleme am Arbeitsplatz gesorgt wie die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen. Das zeigt die Auswertung der arbeits- und sozialrechtlichen Beratungen durch ExpertInnen der AK Niederösterreich im ersten Halbjahr 2021.

Zwischen 1. Jänner und 30. Juni suchten knapp 75.000 niederösterreichische ArbeitnehmerInnen die Hilfe der AK Niederösterreich. „Bei einem großen Teil der Anfragen konnten unsere ExpertInnen schon mit einer Beratung weiterhelfen, etwa indem sie die Lohnabrechnung überprüften“, skizziert Horst AK Vizepräsident Pammer. „Für fast 7.000 ArbeitnehmerInnen mussten wir ausstehende Löhne und Gehälter beim Arbeitgeber einfordern oder vor Gericht einklagen, beziehungsweise ihre Ansprüche nach einer Insolvenz sichern. Inkludiert sind hier auch unsere sozialrechtlichen Vertretungen, also etwa, wenn wir schwer kranken ArbeitnehmerInnen helfen, zu einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zu kommen.“

Für all diese Menschen erkämpfte die AK Niederösterreich im ersten Halbjahr Ansprüche in der Höhe von insgesamt knapp 19,5 Millionen Euro. Der Großteil waren Nachzahlungen ausstehender Löhne und Gehälter, nicht bezahlte Urlaubs- oder Kündigungsentschädigungen und Abfertigungen, die den Betroffenen zu Unrecht vorenthalten worden waren. „Ohne unsere Beratung und Rechtsvertretung wären die meisten Betroffenen nicht zu ihrem Geld gekommen“, fasst Pammer zusammen.

Für Pammer zeigen die Probleme, dass es einen besseren Schutz für ArbeitnehmerInnen braucht: „Kündigungen sind in Österreich sehr arbeitgeberfreundlich geregelt. Gekündigt werden darf in der Privatwirtschaft immer ohne Grund“, weiß Pammer, „das ist vielen Menschen gar nicht bewusst. Gekündigt werden darf auch im Krankenstand oder selbst nach einem Arbeitsunfall. Lediglich Fristen und Termine sind einzuhalten. Derzeit kann in Österreich nur in besonderen Fällen eine Kündigung angefochten werden. Wir fordern bessere Möglichkeiten zur Kündigungsanfechtung für die ArbeitnehmerInnen. Wir haben in Österreich also sicher Verbesserungs- und Gesprächsbedarf. Mit Arbeiterkammer und Gewerkschaft haben die ArbeitnehmerInnen nicht nur in dieser Angelegenheit starke Partner an ihrer Seite.“

Foto: AK Neunkirchen

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